Rechtsanwalt KARL EBERHARDT
"Anwaltliche Kompetenz heißt für mich, zusätzlich zur sicheren Kenntnis des materiellen Rechts und des Prozessrechts auch ein Gespür für die Bedeutung der Sache meiner Mandanten zu haben. Daher ziehe ich auch stets Alternativen zu gerichtlichen Verfahren für eine Problemlösung in Erwägung."
Karl Eberhardt studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften und legte sein Referendariat im Bezirk des Berliner Kammergerichts ab.
1987 begann er seine Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt auf freiberuflicher Basis. Neben seiner Arbeit in der "lebhaften Allgemeinkanzlei" absolvierte er zahlreiche Fortbildungen im zivilrechtlichen Bereich. Hierbei lagen die Schwerpunkte im Grundstücks-, Erb- und Vertragsrecht. 1998 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. 2011 wurde ihm auch die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen.
Der Mitbegründer der Sozietät steht Ihnen als Ansprechpartner für Belange und Rechtsfragen rund um Arbeit, Wohnung, Familie, Straßenverkehr, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Werksvertragsrecht sowie WEG-Verfahren zur Seite.